Historisches über Neidenbach in der Eifel
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Nidinbuch 1177-1977 Neidenbach von
Dr. Josef Hainz Die Geburtsurkunde vom 2.
August 1177 in gekürzter deutscher Übersetzung
nach den Mittelrheinischen Regesten: 1177 Aug. 2. Papst Alexander
III. ertheilt dem Cistert. Abt. Gillebert von Himerod (de Claustro) ein
Schutz und Bestätigungs-Privilegium der Rechte und Besitzungen seines
Klosters. Letztere sind: die Klosterstelle mit allen Zubehörungen; die
Nutzungen in Honscheith, die Graf Conrad, Fulco v. Mal berc, Theobald v.
Bettenge und Henr. v. Kerpene dem Kloster geschenkt hatten; das Land und
die Nutzungen im Bezirke von Lidecha, welche Gerard v. Rozei und dessen
Sohn Esso gegeben; das von Cono Die älteste urkundliche Erwähnung
von Neidenbach im Güterverzeichnis des Domkapitels Trier (980 - 1180)
lautet: ,,Elemosina mafridi in Nidinbuch (uxor fridelonis
solvit) solvenz II. solidos in festo 5. petry." Elemosina ist ein ewiges
Lehen an eine religiöse Körperschaft, in unserem Fall die Zahlung
von zwei Goldgulden an das Domkapitel in Trier. Der Besitzer der kleinen
Grundherrschaft (Allodium), Mafridus, zahlt (solvens) zwei Goldgulden an
das Domkapitel. Der Neidenbacher Gutshof war also mit einer Abgabe
belastet. Obwohl dieses Güterverzeichnis für Neidenbach die älteste
urkundliche Erwähnung bringt, kann sie leider nicht als Geburtsurkunde
Verwendung finden, denn sie umfasst einen Zeitraum von zweihundert
Jahren. Der Gutshof in Neidenbach ist also viel älter als seine
Geburtsurkunde. Wir könnten den Geburtstag innerhalb der zweihundert
Jahre festsetzen, aber da fehlt jede Genauigkeit. In einer Urkunde vom
Jahre 1130 wird diese Abgabe von zwei Goldgulden von Neidenbach als
Erblehen dem Kloster St. Thomas verliehen, also bestand die Neidenbacher
Grundherrschaft noch zu dieser Zeit. Ab wann die Neidenbacher
Grundherrschaft diese Abgabe zahlte, ist leider nie mehr feststellbar,
allenfalls kommt laut Güterverzeichnis ein Zeitraum von zweihundert
Jahren (980 - 1180) in Frage. Die Abgabe von zwei Goldgulden an das
Domkapitel zu Trier könnte auch die Veranlassung gewesen sein für die
Schenkung der Grundherrschaft von Neidenbach an das Kloster Himmerod (2.
August 1177). Diese Annahme kann noch dadurch bekräftigt werden, dass
das Kloster Himmerod eigentlich eine Gründung Triers war. Der wichtige
Satz im Güterverzeichnis lautet: Mafridus in Nidinbuch zahlt
jährlich zwei Goldgulden am Feste des hl. Petrus (Neidenbach hat ein
Petruspatrozinium). Mafridus ist also der Zahler, der spätere Zusatz ,,uxor
fridelonis solvit" heißt: Die Gattin des Fridelon hat bezahlt.
Nach der Bedeutung des Verbums ,,solvit" kann das nur heißen, dass
die Gattin nachher bezahlt hat. Demnach ist Mafridus der älteste
urkundlich belegte Besitzer der Grundherrschaft Neidenbach. Bei der
Schenkung an das Domkapitel in Trier liegt der Gedanke nahe, dass das
Malbergische Gut Allodium de Nidenbuch samt der Kirche auf ein
allodisiertes Lehensgut, Salgut des Domkapitels zurückzuführen ist.
Das Petruspatrozinium in Neidenbach läßt auf eine sehr enge Bindung zu
Trier schließen, es gehört zur älteren Gruppe der Patrozinien. (Mafridus =
Ma-fridus: 1. Ma = magan = ahd: Vermögen,
Besitz, Landbesitzer, 2. -fridus = ein Herr, der
Frieden, Sicherheit, Schutz gewährt) Die Papsturkunde vom 2.
August 1177 als Geburtsurkunde von Neidenbach Nach der Darstellung der
eigentlich ältesten Urkunde von Neidenbach soll die Geburtsurkunde
dargestellt werden. Wenn wir den Text der
Papsturkunde, die also zugleich Geburtsurkunde von Neidenbach ist,
untersuchen, so heißt es: Graf Fulco de Malberc schenkt dem Kloster
Himmerod das Allodium de Nidenbuch. Ein Allodium ist ein Erbgut und
ein Gutshof in Neidenbach. Er schenkt diesen Gutshof zusammen mit einem
Hof in lrsch mit allen Zubehören. Papst Alexander III. (7. September
1159 bis 30. August 1181) ist Im Jahre 1177 hat Fulco von
Malberg den Gutshof von Neidenbach dem Kloster Himmerod geschenkt, im
Jahre 1180 bereits bestätigte Graf Rudolf von Malberg die von seinem
Vater gemachte Schenkung. Im Jahre 1239 verglichen sich Agnes und
Theoderich von Malberg über verschiedene Streitigkeiten mit dem
Kloster Himmerod. Bereits in dieser Zeit war wohl die Schenkung in Frage
gestellt. Im Jahre 1240 bestätigt Rudolf von Malberg die Rechte des
Klosters Himmerod im Walde Hohenscheidt, der im Jahre 1177 ebenfalls
als Schenkung angeführt wurde. Am 8. 10. 1257 bestätigt Rudolf Herr
von Malberg diejenigen Erwerbungen des Klosters Himmerod, die es
bisher von seinen Leuten in den Vogteien ,, Bethingen" und ,,
Mervelt" hatte. In der gleichen Urkunde untersagt Graf Rudolf alle
anderen Erwerbungen. In dieser Aufzählung kommt Neidenbach nicht mehr
als Schenkung an das Kloster vor. Eine genaue Urkunde über den Gutshof
Neidenbach ist das ,,Diplomatanum Monastene sancti Thomae ad Killam
(1185 - 1372)." Der Verfasser dieser Schrift
ist Laurentius de Wede (1378); ein Geistlicher des Klosters Himmerod hat
sie auf Geheiß der Äbtissin von St. Thomas, Da Lucardis, Herrin von
Brandenburg, abgefasst. Diese schweinslederne Handschrift ist im
Staatsarchiv Koblenz erhalten. In ihr sind alle Privilegien,
Gerechtsame und vor allem die Besitzungen des Klosters, welche dasselbe
von 1187 - 1372 erlangt hatte, angeführt. Auf Blatt 2 ein Register
der Güter: De bonis in Erlesburhen Item de Bonis Erlesbuhren.
Item de Erlesbuhren De nemore (Wald) in
Wylnesauren De ursowe (lrsch) et
Nydenbuch usw. Diese Urkunde beinhaltet
bereits den Besitz des Klosters St. Thomas in Ein Allodium - allaudium (alodis,
ahd.: alod) ist ein Ganzbesitz, ein Ganzeigentum, ein freier
Grundbesitz. Sie belegt uns die älteste Form des Liegenschaftserwerbes
in der Zeit der Landnahme. Bei Grundstücken ist zunächst immer ein
Kollektiveigentum anzunehmen. Aus diesem Kollektiveigentum wurde ein
Gesamteigentum der Marktgenossenschaft. Der Bifang ist der Mittelpunkt
der Siedlungsfläche, dort wurde später die Grundherrschaft eines
einzelnen Besitzes errichtet. Wir haben solch ein Beispiel in
Rittersdorf erhalten. Aus der Hausgemeinschaft und aus dem engeren
Verwandtschaftskreis entstand erst allmählich in der Frankenzeit das
Individualeigentum. Kurz gesagt, aus dem alten Kollektiveigentum aus der
Zeit der Landnahme war eine Grundherrschaft entstanden. Wann diese fränkische
Grundherrschaft in Neidenbach entstanden ist, wissen wir nicht, zumal
bisher auf der Gemarkung Neidenbach keine fränkischen Reihengräber
gefunden wurden. Dennoch könnten wir im Vergleich zu anderen Allodialgütern
etwa bis in die Zeit der Karolinger zurückgehen, zumal auf der
Gemarkung Neidenbach viele gallorömische Flurnamen erhalten sind, die
sogar aus der Zeit der Landnahme stammen können. Das Allodium de Nidenbuch
stand in Neidenbach an der Stelle, wo heute noch die Ortsbezeichnung
,,An der Burg" gebräuchlich ist. Zu dieser Gutsherrschaft gehörte
auch eine Eigenkirche, die von der Familie des Gutsherrn errichtet war.
Lr war auch zuständig für die Bestellung eines Priesters für den
Gottesdienst. Ein Beispiel dafür ist der Badenborner Hof bei Meckel.
Aus dieser Eigenkirche entstand dann später die Peterskirche von
Neidenbach, sie könnte sogar an der gleichen Stelle gestanden haben.
Die Entstehung des fränkischen Dorfes Neidenbach ist ein Ergebnis einer
langen Entwicklung der Besiedlung. Die ersten Siedlungen bei der
Landnahme hatten bereits ein weites und hofartiges Gepräge in der Form
der römischen Gutshöfe. Die Gemarkung hatte ursprünglich kaum
Grenzen, jedoch gibt es einige Gründe dafür, dass die
Gemarkungsgrenzen im Zusammenhang mit römischen Siedlungsflächen
festgelegt wurden. Vorrömische Wege und die Römerstraße wurden in
vielen Fällen Grenzscheide zwischen Gutshöfen. Die römische Gutsfläche
wurde Besitz der neuen Landesherren, der fränkischen Grafen. Die römischen Gutsflächen
von Neidenbach und Malbergweich gerieten so an Malberg. Die Römerstraße
Trier-Köln blieb wie bisher die Grenzgemarkung, das finden wir
entlang der ganzen Strecke der Römerstraße. In der Gemarkung
Neidenbach haben wir eine Fundlücke von etwa 300 - 400 Jahren (450 -
980). Es wurden zwar Frankengräber in Kyllburgweiler ,,Auf dem
Wolfzoll" und in Etteldorf gefunden, sie sind natürlich bestätigende
Funde für diese zwei Gemarkungen. Der einzige Beleg für Frankengräber
in Neidenbach könnte die Flur ,,Hedtmauer Heidemauer" sein. Oft
wurden fränkische Gräberbereiche als Heidenberg, Heidemauer usw.
bezeichnet. Aber auch römische Baureste erhielten diesen Flurnamen;
weil bei dem Flurnamen Hedtmauer der Wortteil -mauer überwiegt, so könnten
wir auch an eine römische Anlage an dieser Stelle denken. Der
Ortsteil in Neidenbach ,,An der Burg" kann auch heute noch begrenzt
werden. Dieser Ortsteil umfasst den Bereich Kreuzstraße-Sefferweg.
Die Burg von Neidenbach lag auf beiden Seiten des Neidenbaches. Auf der
Siedlungsfläche des Gutshofes, des Bifanges, stehen heute vierzehn
Anwesen: 1. Reiter, 2. Adam Mereien,
3. Johann Ehlen, 4. Ludwig Mereien, Gleiche kleine
Grundherrschaften aus der Frankenzeit finden wir außerdem in
Wilsecker (heute noch Ortsteil Burg), in Erdorf (Mauer von der
Burganlage), in Malbergweich (Mauerreste, Burganlage) und in Sefferweich. Die Ortschaft Sefferweich ist
wohl selbst aus zwei kleinen Grundherrschaften entstanden. Nördlich
davon erstreckt sich die große Prümergrundherrschaft: Seffern,
Sefferweich, Heilenbach, Feuerscheid, Wawem, Burbach, Nimshuscheid,
Lasel und Schleid. Somit ragte die Gemarkung Neidenbach mit ihrer
Peterskirche wie ein Keil in das große Fürstentum Prüm, das ja
bekanntlich später kurfürstliches Territorium von Trier wurde. Die
Folge davon ist. dass die Gemarkung Neidenbach eine Dreiteilung erfuhr,
dass Malberg, Kyllburg (Kurtrier) und St. Thomas etwa 600 Jahre lang als
Grundherrn in Neidenbach auftraten. Diese Dreiteilung verhinderte in
Neidenbach das Entstehen jeglicher Dorfgemeinschaft und ging erst 1815
zu Ende. |
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| Quellenangabe: Festschrift 800-Jahr-Feier der Gemeinde Neidenbach 1977 | |